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Förderung für die Habilitation

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Philosophische Fakultät schreibt erstmals Habilitationsabschlussstipendien für Frauen aus

 
Die Philosophische Fakultät der Universität Göttingen schreibt erstmals drei Stipendien zum Abschluss der Habilitation für Frauen aus. Gefördert werden Habilitandinnen und Postdoktorandinnen der Fachrichtungen, die an der Fakultät vertreten sind. Die Stipendiatinnen können so finanziell abgesichert und ohne weitere Lehrverpflichtungen ihre Qualifikationsschrift oder Monografie beenden. Bewerbungsschluss ist am 30. November 2017, die Förderung über sechs Monate beginnt am 1. April 2018.

Mit den Stipendien will die Fakultät dem Phänomen der „leaky pipeline“, also dem vermehrten Ausscheiden von Frauen an einem bestimmten Punkt im wissenschaftlichen Karriereweg, entgegenwirken. „An der Philosophischen Fakultät beträgt der Frauenanteil am Ende des Masterstudiums noch 70 Prozent, zum Zeitpunkt der Habilitation dagegen nur noch 20 Prozent, Tendenz sinkend“, erläutert die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, Dr. Victoria Hegner. „Die Förderung ist demnach auch als ein Beitrag zu verstehen, dem gesellschaftlich-kulturell bedingten Gender-Ungleichgewicht entgegenzuwirken.“

Bewerberinnen auf die Stipendien müssen sich seit mindestens zwei Jahren in der Postdoc-Phase befinden. Sie müssen nicht zwangsläufig an der Universität Göttingen angestellt sein, die Habilitation muss aber an der Philosophischen Fakultät der Universität Göttingen erfolgen. Die Höhe der Stipendien entspricht den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

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Der Beitrag Förderung für die Habilitation erschien zuerst auf Metropolregion.


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