Bundesminister Alexander Dobrindt hat in dieser Woche den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt. Das Kabinett hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse beschlossen.
Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen.
Kernpunkte sind:
- Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
- Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
- Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
- In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
- Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
- Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).
Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie hier: www.bmvi.de/bericht-ethikkommission
Bild: Metropolregion.de
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