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Bundesregierung beschließt Maßnahmenplan zum automatisierten Fahren

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Bundesminister Alexander Dobrindt ‎hat in dieser Woche den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.‎ Das Kabinett hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der Ergebnisse beschlossen.‎‎

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen.

Kernpunkte sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).‎
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
  • Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

‎Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie hier: www.bmvi.de/bericht-ethikkommission

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Bild: Metropolregion.de

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