Hannover, 19. Juli 2017.- Niedersachsen macht Tempo beim Breitbandausbau. Erstmals wird auch die Finanzierungsquelle der EU-Agrarbeihilfen genutzt. Landwirtschaftsminister Christian Meyer spricht von 390 Millionen Euro aus EU-, Bundes- und Landesmitteln.
400.000 Haushalte mehr als bisher surfen mittlerweile dank Förderung der ländlichen Räume auf einer schnellen Datenautobahn. Damit soll ein ein Abkoppeln der ländlichen Räume verhindert werden. Insgesamt steht dieses Jahr zum ersten Mal eine Fördersumme für Kleinstbetriebe in Höhe von 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. In der ersten Runde im Februar 2017 wurden bereits 1,05 Millionen Euro Zuwendungen für sieben Kleinstunternehmen verteilt. Bis zum 15. September 2017 können weitere Anträge bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung gestellt werden. Der Fördersatz für ein Projekt beträgt bis zu 45 Prozent. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Handwerk, Handel und Dienstleistungen, die bis zu zehn Arbeitsplätze bieten und Kleinstunternehmen sind.
Das Landwirtschaftsministerium stellt in der aktuellen EU-Förderperiode erstmals Mittel aus dem EU-Topf für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Diese Landesmittel stammen aus dem Landesanteil des Erlöses der Frequenzversteigerungen des Bundes (Digitale Dividende II), den EU-Töpfen ELER und EFRE sowie aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Hinzu kommen zusätzliche Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) sowie einem Darlehensprogramm mit einem Volumen von bis zu 500 Millionen Euro der niedersächsischen Förderbank (NBank).
Die Landkreise können zwischen der Förderung in Form eines Zuschusses zum sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder zum Betreibermodell entscheiden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wird ein Anreiz geschaffen, dass ein Telekommunikationsunternehmen ein Breitbandnetz in einem betriebswirtschaftlich unattraktiven Gebiet errichtet und anschließend selbst betreibt. Im Betreibermodell ermöglicht die Förderung den Kommunen, die Errichtung eigener Breitbandstrukturen und deren Vermarktung in Kooperation mit einem Partner aus der Wirtschaft. Beide Modelle werden in Niedersachsen nachgefragt und stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Bild: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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