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Automatisiertes und vernetztes Fahren

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Thema auf dem G7-Verkehrsministertreffen in Japan

Bundesminister Alexander Dobrindt hat beim » G7-Verkehrsministertreffen in Karuizawa/Japan seinen Gesetzentwurf zum automatisierten und vernetzten Fahren vorgestellt. Kern der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und automatisiertem System. Das G7-Verkehrsministertreffen fand vom 24. bis 25. September 2016 statt.

Rechtssicherheit für automatisiertes und vernetztes Fahren

Im April 2016 hatte die Bundesregierung den von Minister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (WÜ) beschlossen. Das WÜ ist ein internationaler Vertrag, der die Verkehrsregeln standardisiert. Mit der Änderung des WÜ wird Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen. Die Systeme müssen den technischen Regelungen der » UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert bzw. abgeschaltet werden können.

Erweiterung der Begriffsbestimmung des „Fahrers“

Auf internationaler Ebene setzt sich Minister Dobrindt bereits für weitere Änderungen des Wiener Übereinkommens ein. Die Begriffsbestimmung des „Fahrers“ soll so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt werden – so, wie es das neue Straßenverkehrsgesetz in Deutschland vorsieht.

Der Beitrag Automatisiertes und vernetztes Fahren erschien zuerst auf Metropolregion.


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